Stabsdienstgrade
Stabsdienstgrade sind der Brandrat, der Oberbrandrat, der Landesbranddirektorstellvertreter und der Landesbranddirektor.
Brandrat BR

Funktion
Abschnittsfeuerwehrkommandant
Der Abschnittsfeuerwehrkommandant wird von den Ortsfeuerwehrkommandanten, Berufsfeuerwehrkommandanten und Betriebsfeuerwehrkommandanten des Abschnittes auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Wählbar ist ein aktives Mitglied einer Feuerwehr des politischen Bezirkes, das bereits mindestens fünf Jahre in leitender Stellung im Feuerwehrwesen tätig war.
Oberbrandrat OBR

Funktion
Bezirksfeuerwehrkommandant
Der Bezirksfeuerwehrkommandant wird von den Abschnittsfeuerwehrkommandanten, Ortsfeuerwehrkommandanten, Berufsfeuerwehrkommandanten und Betriebsfeuerwehrkommandanten des politischen Bezirkes auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Wählbar ist ein aktives Mitglied einer Feuerwehr des politischen Bezirkes, das bereits mindestens fünf Jahre in leitender Stellung im Feuerwehrwesen tätig war.
Landesbranddirektorstellvertreter LBD-Stv.

Funktion
Landesfeuerwehrkommandantenstellvertreter
Der Landesfeuerwehrkommandantenstellvertreter wird aus dem Kreise der Bezirksfeuerwehrkommandanten vom Landesfeuerwehrkommandanten bestellt.
Landesbranddirektor LBD

Funktion
Landesfeuerwehrkommandant
Der Landesfeuerwehrkommandant bzw die Landesfeuerwehrkommandantin wird von allen Bezirks-, Abschnitts-, Orts-, Berufs-, Betriebs- und Pflichtfeuerwehrkommandanten bzw -kommandantinnen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Wählbar ist jedes aktive Mitglied der Feuerwehr, das bereits mindestens fünf Jahre als Kommandant bzw Kommandantin einer Feuerwehr, als Bezirksfeuerwehrkommandant bzw Bezirksfeuerwehrkommandantin oder als Abschnittsfeuerwehrkommandant bzw Abschnittsfeuerwehrkommandantin tätig war.
Daten und Fakten
Daten und Fakten
gegründet 1879
aktive Mannschaft 75
nichtaktive Mannschaft 41
Ehrenmitglieder 2
BESONDERE EINSÄTZE
Notrufnummern
112 - EURONOTRUF
122 - FEUERWEHR
133 - POLIZEI
144 - RETTUNG
140 - BERGRETTUNG
141 - ÄRZTENOTRUF